Allgemeine Infos zur JuLeiCa

Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber und Inhaberinnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Auf der offiziellen Webseite findest du mehr Infos: www.juleica.de

Landesjugendwerke im BFP

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe veranstalten die Landesjugendwerke des BFP regelmäßig Mitarbeiterschulungen und Bildungsmaßnahmen für Leiter. Ebenso kann über sie die JuLeiCa beantragt werden.

Um eine JuLeiCa beantragen zu können muss man die dafür erforderlichen Inhalte und Schulungsstunden absolvieren. Entsprechende Schulungen werden über die Landesjugendwerke angeboten.

Stimme dich für die Anrechnung und mögliche Ergänzungsschulungen bitte mit dem für dich zuständigen Landesjugendwerk ab. Den Kontakt zu deinem Landesjugendwerk kannst du hier finden:

A) Schleswig-Holstein
www.ljw-sh.de

B) Hamburg
www.ljw-hh.de

C) Niedersachsen/Bremen
www.ljw-nds.de

D) Nordrhein-Westfalen
www.ljw-nrw.bfp.de

E) Sachsen
www.ljws.de

F) Hessen
www.ljw-hessen.de

G) Rheinland-Pfalz/Saarland
www.ljw-rps.de

H) Baden-Württemberg
www.ljw-bw.de/home

I) Bayern
www.ljw-bayern-bfp.de

 

Anrechnung Ausbildungsinhalte Royal Rangers

Aus dem Ausbildungsangebot der Royal Rangers können vom NTC (Nationalen-Trainings-Camp) 12 Stunden (= 16 Schulungseinheiten a 45 Minuten) für den Erstantrag einer JuLeiCa angerechnet werden. Die Teilnahme am NTC darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Das NTC deckt dabei folgende Schulungsinhalte ab:

  • Einführung in die Kinder- & Jugendarbeit
  • Spiele- und Erlebnispädagogik
  • Kindeswohl*
  • Leitungsstile in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Gestaltungsansätze von Gruppenstunden – Theorie und Praxis

*Um das Themenmodul Kindeswohl für die JuLeiCa vollständig abzudecken, bedarf es zu den behandelten Inhalten auf dem NTC zusätzlich die Teilnahme an einer Kindeswohlschulung. Die Teilnahme ist mit einer Bescheinigung/Urkunde nachzuweisen.

Für die Verlängerung der JuLeiCa, für welche innerhalb von drei Jahren mindestens 8 Stunden (11 Schulungseinheiten a 45 Minuten) durch Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen sind, kann die Teilnahme an jeder Ausbildungsmaßnahme der Royal Rangers genutzt werden.

Eine Bescheinigung mit den anrechenbaren Inhalten und Stunden der von dir besuchten Ausbildungsmaßnahme(n) kann über die Trainingskoordination angefragt werden.

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